Antrag auf Umwidmung von Pflegesachleistungen

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  • Erstellungsdatum 18.02.2020
  • Zuletzt aktualisiert 08.06.2026

Antrag auf Umwidmung von Pflegesachleistungen


Der Antrag auf Umwidmung von Pflegesachleistungen ist ein Verfahren innerhalb der sozialen Pflegeversicherung, bei dem bereits bewilligte Sachleistungen (Pflegedienstleistungen) ganz oder teilweise in Pflegegeld umgewandelt werden können – oder umgekehrt.

Die Umwidmung erfolgt immer über die Pflegekasse und ist an bestimmte Voraussetzungen und Abrechnungsregeln gebunden.