Es gibt zwei verschiedene Park-Ausweise für Menschen mit Schwerbehinderung: Einen blauen EU-Parkausweis und einen orangenen Parkausweis für Deutschland. Nur mit dem blauen EU-Parkausweis darf man auf Parkplätzen mit einem Rollstuhl-Symbol parken. In manchen Bundesländern gibt es noch weitere Parkausweise. Am besten fragen Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde nach.
Bitte beachten: Nur Personen mit einem blauen EU-Parkausweis dürfen auf einem Behinderten-Parkplatz parken! Alle anderen nicht. Ein Schwerbehindertenausweis reicht nicht aus!
Nachfolgend gehen wir auf verschiedene Fragen zur Thematik ein:
Was ist ein Behindertenparklatz?
Wo wird ein Parkausweis für Behinderte beantragt?
Welche Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt?
Wo darf man mit dem blauen Parkausweis parken?
Wo darf man mit dem orangenen Parkausweis parken?
Voraussetzungen für den blauen Parkausweis
Voraussetzungen für den orangenen Parkausweis
Gibt es einen Parkausweis für Kinder mit einer Behinderung?
Was ist ein Behindertenparklatz?
Vielfach werden besondere Parkgelegenheiten für außergewöhnlich gehbehinderte oder blinde Schwerbeschädigte eingerichtet, die dann nur von dafür berechtigten Personen mit einer entsprechenden Ausnahmegenehmigung benutzt werden dürfen.
Behindertenparkplätze sind nicht nur größer dimensioniert, sondern liegen meist so, dass die Wegstrecken für den mobilitätseingeschränkten Menschen so kurz wie möglich sind. So sind die Behindertenparkplätze bei Ärzten oder Einkaufszentren meist in unmittelbarer Nähe der Eingangstüre.
Die Behindertenparkplätze, auf denen der blaue Parkausweis exklusiv gilt, sind in Deutschland klar markiert. Meistens sind sie durch ein Schild und/oder eine Bodenmarkierung mit dem Piktogramm eines Rollstuhls gekennzeichnet. Den Standort der Fläche bestimmen in Deutschland die zuständigen Straßenverkehrsbehörden oder die Bezirksämter.
Der blaue Parkausweis ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden, sondern gilt immer für die Person mit dem Schwerbehindertenausweis. Fährt sie nicht mit, darf der Ausweis nicht benutzt werden. Die Sondererlaubnis ist nicht an andere Menschen übertragbar.
Wo wird ein Parkausweis für Behinderte beantragt?
Einen Parkausweis für Schwerbehinderte beantragen Sie bei Ihrer örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung. Da die zuständigen Behörden von Stadt zu Stadt oder auch Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sind, fragen Sie am besten bei der Kommune oder Stadtverwaltung nach, wo der Parkausweis beantragt werden kann. In manchen Kreisen wird der Antrag auf einen Behindertenparkplatz beim Landratsamt beantragt, bei anderen Kommunen wird er auf dem Ordnungsamt beantragt.
Welche Unterlagen werden bei der Beantragung benötigt?
Am sichersten ist es, wenn man bei der zuständigen Behörde nachfragt, welche Unterlagen benötigt werden. In der Regel sind aber folgende Unterlagen notwendig:
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- Ausgefüllter Antrag auf Erteilung einer Parkerleichterung für Schwerbehinderte
- Ihren Schwerbehindertenausweis, bzw. andere Nachweise aus denen hervorgeht, dass die Voraussetzungen für einen Behindertenparkplatz erfüllt sind.
- Für den blauen Parkausweis benötigen Sie noch ein aktuelles Lichtbild.
- Falls Sie den Antrag nicht selbst abgeben können, beauftragen Sie einen Bevollmächtigten.
In der Regel entstehen keine Kosten für den beantragten Ausweis. Fragen Sie auch hier vorsichtshalber bei der Behörde nach.
Wo darf man mit dem blauen Parkausweis parken?
Nach der einschlägigen bundesrechtlichen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung zu § 46 Abs. 1 Nr. 11 StVO in der Fassung der Änderung vom 4. Juni 2009 können Parkerleichterungen im Wege von Ausnahmegenehmigungen „für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung sowie für Blinde“ erteilt werden.
Folgende Ausnahmeregelungen gelten generell nur für Deutschland.
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- Auf ausgewiesenen Behindertenparkplätze. Diese sind mit einem Schild mit einem Rollstuhlfahrersymbol gekennzeichnet. Oftmals ist auch noch die Parkplatzfläche mit einem entsprechenden Rollstuhlfahrer-Symbol gekennzeichnet.
- Im eingeschränkten Halteverbot darf bis zu 3 Stunden geparkt werden. Zusätzlich zum Behindertenparkausweis auch noch eine Parkscheibe gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe legen.
- Auf Parkplätzen mit Parkuhren und Parkscheinautomaten darf ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung geparkt werden.
- Auf Bewohnerparkplätzen bis zu 3 Stunden (An Parkscheibe denken!).
- In ausgewiesenen verkehrsberuhigten Bereichen darf auch außerhalb der markierten Parkplätze geparkt werden. Der übrige (vor allem fließende) Verkehr darf dabei nicht unverhältnismäßig beeinträchtigt werden.
- Es darf in Fußgängerzonen, in denen Be- und Entladen werden darf, während der Ladezeiten geparkt werden.
- Es darf über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen geparkt werden, die durch die Zeichen „Parkplatz Anfang“ (Zeichen 314) und „Parken Ende“ (Zeichen 315) gekennzeichnet sind.
- Die zugelassene Parkdauer darf ebenfalls im Bereich eines Zonenhalteverbots, in dem das Parken erlaubt ist, überschritten werden.
- In bestimmten Halteverbotsstrecken darf längere Zeit geparkt werden.
Dabei gilt: Immer den Parkausweis und die Parkscheibe (bei zeitlich begrenzter Parkdauer) gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe anbringen.
Wo darf man mit dem orangenen Parkausweis parken?
Mit dem orangenen Parkausweis dürfen Sie in Deutschland überall dort parken, wo Sie auch mit dem blauen Parkausweis parken dürfen (siehe oben) AUSSER auf den Behindertenparkplätzen mit dem Rollstuhlfahrersymbol (siehe Punkt 1 oben).
Der orangene Parkausweis gilt NUR in Deutschland.
Voraussetzungen für den blauen Parkausweis
Den blauen Parkausweis für Behinderte können Sie beantragen, wenn folgende Kriterien vorliegen:
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- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind).
- Beidseitig fehlende Gliedmaßen oder vergleichbare Einschränkungen.
Es handelt sich bei diesem Personenkreis zu einem sehr hohen Prozentsatz um Rollstuhlfahrer. Deshalb werden diese speziellen Parkplätze auch oft Rollstuhlparkplatz oder Rollstuhlfahrer-Parkplatz genannt.
Voraussetzungen für den orangenen Parkausweis
Um einen orangefarbenen Parkausweis zu bekommen, sind die Voraussetzungen nicht ganz so hoch wie für den blauen Behindertenparkausweis. Deshalb können schwerbehinderte Menschen unter folgenden Bedingungen einen orangenen Parkausweis beantragen:
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- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G (Gehbehinderung) und B (Begleitperson) und einem GdB (Grad der Behinderung) von mindestens 80 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken).
- Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G und B und einem GdB von mindestens 70 allein für Funktionsstörungen an den unteren Gliedmaßen (und der Lendenwirbelsäule, soweit sich diese auf das Gehvermögen auswirken) und gleichzeitig einem GdB von mindestens 50 für Funktionsstörungen des Herzens oder der Atmungsorgane.
- Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 60 bei Personen die an Morbus Crohn oder Colitis ulccerosa erkrankt sind.
- Schwerbehindertenausweis mit mindestens GdB 70 bei Personen mit künstlichem Darmausgang und zugleich künstlicher Harnableitung.
Gibt es einen Parkausweis für Kinder mit einer Behinderung?
Auch für Kinder kann ein Behindertenparkausweis ausgestellt werden, auch wenn diese nicht selbst Auto fahren können. Hier geht es darum, dass die Kinder von den Eltern oder Angehörigen mit dem Auto gefahren werden können und auch die Vorteile eines Behindertenparkplatzes nutzen können. Der Parkausweis kann ausgestellt werden, wenn die Kinder mit Behinderung die Voraussetzungen für den Behinderten-Parkausweis erfüllen (siehe oben).