Die Leistung der Pflegeversicherung für die Kurzzeitpflege steht unabhängig von der Einstufung allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2 bis 5 in gleicher Höhe zur Verfügung.
Wichtige Unterlagen sind der Antrag, Ihr Pflegegrad-Nachweis und gegebenenfalls eine ärztliche Bescheinigung, ein Betreuerausweis oder eine Vollmacht. Die Kurzzeitpflege ist nur für eine vorübergehende Unterbringung gedacht, zum Beispiel im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt oder wenn die Pflege zu Hause aufgrund einer Verhinderung der Pflegeperson nicht möglich ist.
Antrag auf Kurzzeitpflege
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