Damit durch Zuzahlungen niemand überfordert wird, gibt es die Belastungsgrenze: Sie liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, für chronisch Kranke bei einem Prozent.
Wenn Sie den Betrag in Höhe Ihrer Zuzahlungsgrenze bei den Krankenkassen im Voraus einzahlen, sind Sie ab diesem Zeitpunkt von weiteren gesetzlichen Zuzahlungen befreit. Ihr Vorteil: Sie ersparen sich das nervige Sammeln der Belege.

