§ 1. Name, Sitz, Aufgabe
1.1. Der Verein führt den Namen Behindertenverband Blankenburg e.V.
1.2. Der Verein hat seinen Sitz in Blankenburg und ist unter Nummer 70 im Vereinigungsregister beim Kreisgericht Wernigerode registriert.
1.3. Ziel und Aufgabe unseres Vereins ist es, die Lebensbedingungen für Behinderte Menschen, sowie deren Angehörigen zu verbessern. Hierbei lassen wir uns vor allem von unseren ganz zeitlich, christlich humanistischen Menschenbild leiten.
1.4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2. Gemeinnützigkeit
2.1.
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden.
2.2. Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Der Vorstand kann
aber bei Bedarf eine Vergütung nach Maßgabe einer Aufwandsentschädigung
im Sinne des § 3 Nr. 26a EStG beschließen.
2.3. Bei Auflösung des
Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen an
den PARITÄTISCHEN Sachsen-Anhalt, der dieses unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu
verwenden hat.
2.4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem
Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe
Vergütungen begünstigt werden.
§ 3. Mittel des Vereins
3.1. Die Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhält der Verein durch:
a) Mitgliedsbeiträge,
b) Geld- und Sachspenden
c) Zuschüsse,
d) sonstige Zuwendungen,
§ 4. Ziele und Aufgaben
4.1.
Das Ziel des Vereins ist die Beratung und Unterstützung von Behinderten
Menschen und/oder in ihrer Entwicklung beeinträchtigter Menschen sowie
deren Eltern und Angehörige. Hierbei nimmt er insbesondere die
Interessenvertretung gegenüber:
a) der Kommunalverwaltung,
b) dem Gesetzgeber,
c) den polit. Parteien,
d) anderen Institutionen und Organisationen,
sowie Beratung über:
a) die Rechte,
b) die Möglichkeiten,
a) die Hilfsmittel war.
4.2. Der Verein beansprucht die Mitsprache bei Bauplanung insbesondere öffentlicher Gebäude.
4.3. Der Verein unterstützt und begleitet die Rehabilitationseinrichtung in Blankenburg.
4.4. Der Verein will durch geeignete Maßnahmen aufklärend und
emanzipatorisch auf die Öffentlichkeit einwirken. Die Ziele sollen
insbesondere erreicht werden durch:
a) regelmäßige, für jeden offene Gesprächsabende,
b) Einzel- und Gruppengespräche, die der persönlichen Problembewältigung dienen,
c) gegenseitige Beratung, Unterstützung und praktische Hilfe,
d) Elternabende und Gruppennachmittage.
§ 5. Mitglieder
5.1.
Mitglied kann jede natürliche Person werden, wenn sie die Ziele des
Vereins befürwortet und bereit ist, an ihrer Verwirklichung im Rahmen
ihrer Möglichkeiten mitzuarbeiten.
5.2. Aufnahmeanträge sind an den Vorstand zu richten.
5.3. Die Mitgliedschaft endet durch:
a) Austritt,
b) Tod des Mitgliedes,
c) Streichung von der Mitgliederliste,
d) Ausschluß.
zu a) der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung,
zu c) Streichung wenn nach zweimaliger Mahnung und erfolgter Wartefrist von 3 Monaten kein Beitrag entrichtet wird,
zu d) Der Ausschluß erfolgt durch Beschluß des Vorstandes, wenn ein
Mitglied schwer gegen die Interessen des Vereins verstoßen hat. Vor der
Beschluß fassung ist dem Mitglied unter Setzung einer Frist von
mindestens 4 Wochen Gelegenheit zu geben, vor dem Vorstand Stellung zu
nehmen. Der Beschluß ist zu begründen und dem Mitgied mittels
Einschreiben zu übermitteln. Gegen den Beschluß kann das Mitglied
innerhalb 6 Wochen Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die
Mitgliederversammlung entscheidet entgültig.
§ 6. Mitgliederversammlung
6.1. Die Mitgliederversammlung ist oberstes beschlußfassendes Organ des Vereins.
6.2. Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
a) Beschlüsse über notwendige Aktivitäten des Vereins,
b) Wahl des Vorstandes,
c) Entlassung des Vorstandes,
d) Festsetzen von Höhe des Mitgliedsbeitrages,
e) Auflösung des Vereins,
6.3. Es muß mindestens eine Mitgliederversammlung im Jahr geben. Diese
wird vom Vorstand einberufen. Der Termin wird mind. 8 Wochen im Voraus
im Mitteilungsblatt des Vereins bekanntgegeben.
6.4. Beschlüsse
werden mit einfacher Mehrheit gefaßt, Satzungsänderungen bedürfen der
3/4 Mehrheit, die Auflösung der 4/5 Mehrheit.
6.5. Jede vom Vorstand einberufende Mitgliederversammlung ist beschlußfähig.
6.6. Die in Vorstandssitzungen und Mitgliederversammlungen gefaßten
Beschlüsse sind schriftlich niederzulegen und vom Vorsitzenden und
dessen Stellvertreter zu unterzeichnen.
§ 7. Vorstand
7.1. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt.
7.1.1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinen zwei
Stellvertretern, dem Kassenwart und dem Verantwortichen für Presse und
Öffentlichkeitsarbeit.
7.1.2. Die Aufteilung der einzelnen Funktionen im Vorstand kann auch als Doppelfunktion vergeben werden.
7.2. Der Vorstand führt die Geschäfte der Vereinigung.
7.3. Der Vorstand wählt drei Vorstandssprecher. (davon muß einer
Vorsitzender des Vorstandes sein, die beiden anderen sind seine
Stellvertreter)
7.4. Der Vorstand kann für bestimmte Zwecke Mitglieder berufen.
7.5. Der Vorstand kann eine Geschäftsführung einsetzen.
7.6. Der Geschäftsführer ist beratendes Mitglied des Vorstandes, wenn er hauptberuflich dafür eingesetzt ist.
7.7. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei
Mitglieder des Vorstandes vertreten, darunter der Vorsitzende oder sein
Stellvertreter.
§ 8. Auflösung des Vereins
8.1. Die Auflösung des Vereins erfolgt durch die Mitgliederversammlung, Paragraph 2, Abs. 3 findet entsprechend Verwendung.
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