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- Erstellungsdatum 07.06.2026
- Zuletzt aktualisiert 07.06.2026
Betreuungsrecht
Das Betreuungsrecht regelt in Deutschland die rechtliche Unterstützung von volljährigen Menschen, die ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit, Behinderung oder altersbedingter Einschränkungen nicht oder nicht mehr selbstständig regeln können.
Wichtige Grundsätze:
- Eine Betreuung wird nur eingerichtet, wenn sie tatsächlich erforderlich ist.
- Die betreute Person behält grundsätzlich ihre eigenen Rechte und ihre Geschäftsfähigkeit.
- Der Betreuer oder die Betreuerin unterstützt und vertritt die betroffene Person nur in den vom Gericht festgelegten Bereichen, beispielsweise:
- Gesundheitsfürsorge
- Vermögensangelegenheiten
- Behördenangelegenheiten
- Wohnungsangelegenheiten
- Maßgeblich sind stets die Wünsche und der Wille der betreuten Person, soweit dies möglich ist.
Seit der Reform des Betreuungsrechts im Jahr 2023 steht das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Menschen noch stärker im Mittelpunkt.
Einfach gesagt:
Das Betreuungsrecht soll Menschen unterstützen, die Hilfe bei wichtigen rechtlichen oder organisatorischen Entscheidungen benötigen, ohne ihnen ihre Selbstständigkeit unnötig zu nehmen. 👍🏻

