Antrag auf Eingliederungshilfe (Sachsen-Anhalt)

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  • Erstellungsdatum 04.09.2025
  • Zuletzt aktualisiert 08.06.2026

Antrag auf Eingliederungshilfe (Sachsen-Anhalt)

Den Antrag können Sie auch bei Ihrer Gemeinde oder einem anderen Sozialleistungsträger abgeben, da diese verpflichtet sind, ihn weiterzuleiten. Es ist ratsam, sich vorab telefonisch an die zuständige Stelle zu wenden, um einen persönlichen Termin für die Beratung und die weitere Antragsstellung zu vereinbaren. 

So gehen Sie vor: 

  1. Kontakt aufnehmen: Nehmen Sie Kontakt mit der für Sie zuständigen Stelle auf, also Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt.
  2. Beratung erhalten: In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt.
  3. Attest besorgen: Für die Beantragung ist die Bescheinigung eines geeigneten Arztes über eine (drohende) seelische Behinderung erforderlich.
  4. Hilfeplangespräch führen: Anschließend treffen sich alle Beteiligten zu einem Hilfeplangespräch, bei dem die Gestaltung und die Ziele der Hilfe festgelegt werden.
  5. Antrag stellen: Sie stellen schließlich den formalen Antrag auf Eingliederungshilfe.