Behinderung und Ausweis (Sachsen-Anhalt)

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  • Erstellungsdatum 19.05.2020
  • Zuletzt aktualisiert 08.06.2026

Behinderung und Ausweis (Sachsen-Anhalt)

Der Schwerbehindertenausweis (Sachsen-Anhalt / bundesweit einheitlich geregelt) ist ein amtliches Dokument, das ab einem festgestellten Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 ausgestellt wird. Er dient als Nachweis der Schwerbehinderung und ermöglicht – je nach Merkzeichen – verschiedene Nachteilsausgleiche, etwa steuerliche Vorteile, Erleichterungen im Arbeitsleben oder Vergünstigungen im öffentlichen Nahverkehr.

  • Anträge
  • Verfahren beim Versorgungsamt
  • Merkmale für Nachteilsausgleiche
  • Anlage zu § 2 VersMedV