Es bleibt vorerst bei einer Beschränkung der Kontakte bei privaten Zusammenkünften von einer Person mit max. einem weiteren Hausstand. Erst wenn der Inzidenzwert in einem Landkreis / kreisfreier Stadt nach sieben aufeinander folgenden Tagen bei unter 50 liegt, sind fünf weitere Personen offiziell erlaubt.
Dennoch gibt es Öffnungen in bestimmten Bereichen. So dürfen Seniorenbegegnungsstätten und -Treffpunkte wieder öffnen, wenn Besucher*innen ein negatives Testergebnis vorlegen. Da es keine separate Regelung für Selbsthilfekontaktstellen (SHKS) gab und gibt, könnten wir uns diesem Verfahren anschließen und Selbsthilfegruppen (SHG) unter diesen Umständen die Möglichkeit geben, Treffen wieder durchzuführen.
Die Tests sollten in anerkannten Testzentren bzw. Apotheken durchgeführt werden, die auch Bescheinigungen zur Verfügung stellen. Von Selbsttests vor Ort rate ich ab, da diese unter Aufsicht durchgeführt werden müssen und dies die personellen Ressourcen überfordert. Nachweislich geimpfte und genesene Personen fallen bekanntlich nicht unter diese Regelung.
Weitere Hinweise:
- Die Hygieneregeln sind nach wie vor zu beachten.
- Kontaktdaten zu Zwecken der Kontaktnachverfolgung erfassen.
- Vorerst kein Verzehr von Speisen.
Darüber hinaus sind bereits jetzt Treffen im Freien mit 20 Personen erlaubt. Daher sollten Gruppen, wo es möglich ist, auf Außenbereiche ausweichen.
Jeder Teilnehmende ist jedoch weiterhin verpflichtet, sich immer an den aktuellen Corona-Zahlen und Festlegungen vorher zu informieren und daranzuhalten.